Wer an Südkorea denkt, dem werden wahrscheinlich als erstes die Produktion von Fernsehern, Smartphones, Tablets und allerlei anderer Elektronikgegenstände in den Sinn kommen. Doch die Heimat des Elektronikriesen Samsung hat wesentlich mehr zu bieten. Wer länger als 90 Tage im Rahmen eines Touristenvisum im Land bleiben möchte, dem bietet sich die Gelegenheit ein Work and Travel Südkorea zu starten – sofern man denn die Voraussetzungen erfüllt.
Ein Work and Travel Südkorea ist die perfekte Möglichkeit das Land für ein ganzes Jahr zu bereisen und sich die Reisekasse gleichzeitig mit Gelegenheitsjobs aufzubessern. Dennoch sollte klar das Reisen im Vordergrund stehen. Das steht ein bisschen im Widerspruch dazu, dass man mit dem Working Holiday Visum die vollen 12 Monate bei ein und dem selben Arbeitgeber arbeiten darf. Das Land ist aber viel zu schön um seine Zeit nur mit arbeiten zu verbringen. Man sollte die Zeit lieber dazu nutzen die Städte, die Natur und die Kultur zu entdecken.
Voraussetzungen für das Work and Travel Südkorea
Um sich für ein Working Holiday Visum zu qualifizieren muss man ein paar Voraussetzungen erfüllen. Als erstes muss man bei der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Weiterhin muss man die deutsche Staatsbürgerschaft und einen gültigen Reisepass besitzen. Doch auch Österreicher können laut der Behörden-Seite das Visum beantragen.
Als nächstes muss man einen Nachweis darüber erbringen, dass man über genügend finanzielle Mittel verfügt, um sich die ersten drei Monate des Aufenthalts finanzieren zu können. Dazu kommt der Nachweis über ein Hin- und Rückflug-Ticket. Zu guter letzt muss man noch nachweisen, dass man für den Zeitraum des Aufenthalts bei einer in Korea geltenden Versicherung haftpflicht- und krankenversichert ist.
Natürlich darf man zuvor noch nie ein Working Holiday Visum für Südkorea beantragt haben und das Visum gilt auch nur für dich und nicht für etwaige angehörige. Da sich all diese Regelungen ändern können schaust du am besten vorher noch mal auf der entsprechenden Behördenseite vorbei.
Work and Travel Südkorea beantragen
Die Beantragung ist eigentlich ganz einfach. Du benötigst lediglich ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein Passbild (Farbfoto 3.5 X 4.5 cm), einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass, einen Nachweis des Hin- und Rückflugs nach Südkorea, den Finanzierungsnachweis in Form von aktuellen Kontoauszügen und eine in Korea gültige Haftpflicht- und Krankenversicherung (Diese muss u. a. Behandlungskosten im Krankenhaus und, falls erforderlich, die Kosten für eine Rückführung nach Deutschland abdecken und eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro haben).
Mit den erforderlichen Unterlagen kannst du nun das Working Holiday Visum bei einer der vier Auslandsvertretungen der koreanischen Republik beantragen. Dies kann entweder per Post erfolgen oder du gehst persönlich zur Auslandsvertretung. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 81 Euro und muss nach der Beantragung an die zuständige Anstalt überwiesen werden. Laut älteren Quellen muss die Bearbeitungsgebühr bereits vorher überwiesen werden und der Beleg muss deinem Antrag beiliegen. Um wirklich sicher zu sein solltest du also vorher mit deiner örtlichen Auslandsvertretung abstimmen, welche Regelung für dich gilt.
Plane auf jeden auch Fall genügend Zeit für die Beantragung ein, denn es kann ein paar Wochen dauern bis das Visum bewilligt wird. Außerdem kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass du zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen wirst.
Typische Jobs für Backpacker
Work and Travel Südkorea bedeutet nicht nur das Land für ein Jahr bereisen. Üblicherweise willst und wirst du dir deine Reisekasse mit Gelegenheitsjobs aufbessern. Du kannst prinzipiell alle möglichen Jobs annehmen. Ausgenommen sind lediglich:
- Tätigkeiten, die besondere Qualifikationen erfordern. Beispielsweise Arzt, Anwalt, Professor usw.
- Tätigkeiten im Bereich Journalismus, Religiöses, akademischer Research, Ingenieurswesen, Technik
- Fremdsprachenlehrer : Wer nach der Ankunft in Korea gerne als Fremdsprachenlehrer arbeiten möchte, muss ein E-2-Visum beantragen
- Aus- oder Weiterbildung. Wer primär daran interessiert ist, einer Aus- oder Weiterbildung nachzugehen, bzw. unabhängig von koreanischen Sprachstudien ein akademisches Zeugnis zu erlangen, muss ein Studentenvisum (D-2) beantragen
- Tätigkeiten in der Unterhaltungsindustrie (beispielsweise Tänzer, Sänger, Musiker oder Akrobaten) oder sonstige unseriöse Tätigkeiten
Einige typische Jobs die man als deutscher in Südkorea ausüben kann sind beispielsweise:
- Übersetzer (z. B. von Webseiten oder in der Industrie)
- Synchronsprecher (z. B. für Lehrmaterial)
- Arbeit Hotels und Restaurants (z. B. als Kellner)
- Arbeit auf einer Farm
- Wwoofing (unbezahlte Arbeit gegen Unterkunft und Essen)
Moin,
toller Beitrag, sehr informativ!
Ich plane nächstes Jahr im September, gemeinsam mit einer Freundin, ein Work and Travel Jahr in Seoul zu starten und möchte mich ca. ab Februar um alle Behörden kümmern, das sollte ja genug Zeit sein.
Liebe Grüße,
Jacky
Ich verstehe nicht ganz, wieso man beim Antrag schon Hin- und Rückflug nachweisen muss, wenn man doch noch gar nicht weiß ob der Antrag akzeptiert wird? Ich würde den Flug eigentlich erst nach Erhalt des Visums beantragen. Wäre das nicht erlaubt?